Einleitende Bestimmungen
1. Leistungsbeschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind Kurse und Seminare aus dem Bereich Kampfkunst sowie Gesundheitsförderung. Dies umfasst nicht abschliessend Kung-Fu, Tai-Chi, Fitness und Reisen.
Die Ausbildung in Tai-Chi und Kung-Fu erfolgt grundsätzlich durch erfahrene Trainer im Gruppenunterricht.
2. Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung auf Beginn der Laufzeit in Kraft. Alternativ tritt der Vertrag mit Bezahlung oder erfolgtem Bezug von Leistungen in Kraft.
3. Versicherungsschutz und Haftung
Der Vertragspartner ist selber für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung) verantwortlich. Der kfc schliesst jegliche Haftung im Rahmen des gesetzlich zulässigen aus. Der kfc haftet nicht für den Verlust von Wertsachen.
Bedingungen für Kunden mit Abonnementen
4. Laufzeit
Der Vertrag dauert sofern nicht anders vereinbart ein halbes Jahr und verlängert sich am Ende der Laufzeit (Ende Juni bzw. Dezember) stillschweigend um jeweils ein weiteres halbes Jahr.
5. Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen auf Ende der ordentlichen Laufzeit gekündigt werden.
Die Kündigung durch den Kunden hat per Kündigungsformular auf EnergieOase.ch/kuendigung zu erfolgen. Eine Kündigung ist nur gültig, wenn diese vom kfc per E-Mail bestätigt wurde. Die Kündigung durch den kfc erfolgt mündlich oder wird schriftlich an die Rechnungsadresse des Kunden zugestellt.
6. Beiträge
Die Beiträge ergeben sich aus der aktuellen Preisliste und sind jeweils halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Die Beiträge werden per 20. Dezember bzw. 20. Juni des Jahres fällig. Kosten für Einzelkurse sind jeweils vor Beginn des Kurses zu entrichten.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Kann der Vertragspartner einzelne oder mehrere Lektionen nicht besuchen, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge.
8. Räumliche und zeitliche Einschränkungen
Der kfc behält sich verhältnismässige räumliche und zeitliche Einschränkungen des Kursbetriebes vor, z.B. bei Umbauarbeiten sowie während den Sommerferien und Festtagen.
9. Kleider- und Hausordnung
Der Vertragspartner trägt die offizielle Trainingskleidung. Diese ist in sauberem und intaktem Zustand zu halten. Der Vertragspartner hat sich an die Hausordnung des jeweiligen Kurslokals zu halten und trägt Sorge zu den Einrichtungen. Bei einem Zuwiderhandeln ist der Kursleiter berechtigt, den Vertragspartner von einzelnen Lektionen auszuschliessen.
10. Aufnahme von Bild und Ton
Der kfc behält sich das Recht vor, Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmenden bei Trainings, Auftritten und anderen Veranstaltungen herzustellen, zu veröffentlichen und für Werbezwecke zu verwenden.