Behandlungskosten werden grundsätzlich von der Krankenkasse (Zusatzversicherungen für Alternativmedizin) übernommen. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
Unser Tipp!
Wir raten Ihnen bei Ihrer Krankenkasse / Zusatzversicherungen über die Übernahme der Kosten zu informieren und bei Unsicherheit eine Kostengutsprache zu beantragen.
Abrechnung
Nach fünf Behandlungen oder nach Verordnung (9x) stellen wir Ihnen einen Rückforderungsbeleg via E-Mail zu.
Gutscheine
Besitzen Sie einen Gutschein? Bringen Sie diesen zur Behandlung mit! Beachten Sie das Gültigkeitsdatum auf Ihrem Gutschein.